Sicherheitsschuhe S1P

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Arbeit muss sicher sein

Gemäß dem deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG von 1996) ist es Pflicht des Arbeitgebers, den Schutz der Arbeitnehmer im Unternehmen zu sichern und ihre Gesundheit zu verbessern. Falls erforderlich, muss er ihnen bei der Arbeit unentgeltlich Persönliche Sicherheitsausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen, wozu je nach Unfallgefahren auch Sicherheitsschuhe zählen. Unfälle mit Verletzungen der Füße passieren sehr häufig; daher ist deren Schutz an vielen Arbeitsplätzen obligatorisch. Umgekehrt muss der Arbeitnehmer seine PSA auch benutzen, will er nicht seinen Gesetzlichen Unfallversicherungsschutz riskieren.

Gehören zur PSA: Sicherheitsschuhe

Sobald im Betrieb Verletzungsrisiken für die Füße der Beschäftigten durch gefährliche Gegenstände bestehen, ist das Tragen von Sicherheitsschuhen verpflichtend. Das Gefährdungspotenzial wird in einer sog. Gefährdungsbeurteilung festgestellt, wie sie das ArbschG, die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ vorschreiben. Der Arbeitgeber kann Gefährdungsanalysen entweder selbst vornehmen oder dies einer fachkundigen Person übertragen – und zwar für jeden einzelnen Arbeitsplatz des Unternehmens. Jede Gefährdungsbeurteilung muss anschießend dokumentiert werden. Je nach ausgeübter Tätigkeit wird das Verletzungsrisiko für die Füße des Arbeitnehmers als mehr oder weniger hoch eingestuft. Nach der Art der Gefährdung richtet sich, welche Schutzklasse der jeweilige Fußschutz haben muss.

Die Schutzklassen bei Sicherheitsschuhen

ELTEN produziert vor allem Schuhe der Schutzklassen S1 bis S3 und S1P, die der europaweit gültigen Norm EN ISO 20345 für zertifizierten Fußschutz unterliegen. Deren Einhaltung wird bei allen Modellen durch ein unabhängiges Institut anhand baugleicher Muster eingehend geprüft, bevor sie in Serie produziert und in den Handel gelangen dürfen. Jeder Sicherheitsschuh trägt ein CE-Label, das unter anderem Aufschluss über seine Zertifizierung gibt. Meist befindet es sich an der Unterseite der Lasche.

Schutzklasse S1P

Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S1P haben die gleiche Ausrüstung wie die der Schutzklasse S1, verfügen jedoch zusätzlich über eine durchtritthemmende Zwischensohle aus Stahl oder flexiblem Textil. Es fehlt ihnen dagegen der Schutz gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme; sie sind also besonders in trockenen Arbeitsbereichen zu empfehlen. An S1P-Sicherheitsschuhe werden folgende Grundanforderungen gestellt:

Zehenschutzkappe mit einem Energieaufnahmevermögen von 200 Joule > Geschlossener Fersenbereich Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich > Antistatik > Kraftstoffbeständigkeit > Durchtritthemmung 

Sicher unter der Zehenschutzkappe

S1P-Sicherheitsschuhe müssen mit einer Zehenschutzkappe ausgestattet sein – früher oft unter der Bezeichnung „Stahlkappe“ bekannt. Als Materialien können heute auch Kunststoff, Aluminium oder Verbundmaterialien den Stahl ersetzen. Zehenschutzkappen verhindern oder mildern Verletzungen der Zehen des Trägers durch umkippende oder herabfallende schwere Gegenstände. Sie müssen – ganz gleich, aus welchem Material – einer auftreffenden Energie von 200 Joule und einem statischen Druck von 15 Kilonewton standhalten können. Schutz durch geschlossenen Fersenbereich und Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich Der geschlossene Fersenbereich des Schuhs beugt Verletzungen durch anstoßende Gegenstände vor und verbessert die Standsicherheit. Das Energieaufnahmevermögen schütz bei Stürzen die Ferse während des Auftreffens und beugt Brüchen des Fersenbeins vor.

Gefahrenprävention durch Antistatik

Kann bei einem Fußschutz ein elektrischer Durchgangswiderstand im Bereich zwischen einer Untergrenze von 100 Kiloohm und der Obergrenze von 1 Gigaohm gemessen werden, entspricht er damit der bei zertifizierten Sicherheitsschuhen geltenden Norm für antistatisches Schuhwerk. Die Untergrenze wurde definiert, um die Gefahr eines elektrischen Schlags durch elektrische Geräte oder spannungsführende Teile zu minimieren. Die Obergrenze wurde festgelegt, um einer Entzündung von entflammbaren Substanzen oder Dämpfen durch Funkenentladung entgegenzuwirken.

Die Laufsohle muss gegen Kraftstoffe unempfindlich sein

Die bisher genannten Eigenschaften sollen den Schuhträger optimal schützen. Doch natürlich ist auch die Qualität des Schuhs selbst wichtig, denn dieser soll möglichst langlebig sein und wird in dieser Hinsicht bei der Normprüfung ebenfalls ausführlichen Tests unterzogen. Unter anderem darf ein Kontakt mit Kraftstoffen wie Diesel oder Benzin die Laufsohle nicht beeinträchtigen.

Schutz vor gefährlichen Gegenständen auf dem Boden

Bei Tätigkeiten in Bereichen, wo man versehentlich in spitze oder scharfe Gegenstände hineintreten kann, sind Sicherheitsschuhe mit durchtritthemmender Zwischensohle obligatorisch: Denn dadurch kann so leicht kein Fremdkörper eindringen und den Fuß verletzen. S1P-Sicherheitsschuhe gibt es bei ELTEN entweder mit Stahlsohle oder mit durchtritthemmender Zwischensohle aus Textilfasern.

Mancher Fußschutz kann noch mehr: Zusatzanforderungen

Viele Sicherheitsschuhe erfüllen darüber hinaus Zusatzanforderungen. Dies können z.B. Kälte- oder Wärmeisolation, eine gewisse Resistenz der Sohlen gegen Kontaktwärme, Schnittfestigkeit oder Mittelfußschutz sein. Für spezielle Anforderungen wie z.B. den Schutz gegen Tropfen geschmolzenen Metalls (Gießerstiefel), Schutz gegen handgeführte Kettensägen (Schnittschutzstiefel) oder Feuerwehrstiefel gibt es zudem gesonderte Normen. Eine Vielzahl unserer ELTEN Modelle / Sicherheitsschuhe ist ESD-fähig. Das bedeutet, sie leiten die elektrostatische Aufladung des Trägers kontrolliert über den Schuh ab und schützen auf diese Weise sensible elektronische Bauteile in seiner Umgebung vor plötzlich auftretenden Entladungen. Der Träger bemerkt diese oft nicht einmal, jedoch können empfindliche, manchmal auch kostspielige Geräte stark in Mitleidenschaft gezogen werden.

Arbeitsschutz bringt alle weiter

Vom Schutz der Beschäftigten durch zuverlässige Sicherheitsschuhe haben nicht nur die Arbeitnehmer Vorteile, sondern auch ihre Arbeitgeber: Sicherheitsschuhe können einerseits den Betroffenen vor unfallbedingten Schmerzen und mitunter langwierigen Behandlungen bewahren, andererseits dem Arbeitgeber im Fall des Falles hohe Ausfallkosten ersparen. Fazit: Auf den ersten Blick mag ein Paar wirklich erstklassige Sicherheitsschuhe als aufwändige Anschaffung erscheinen; diese ist jedoch weniger kostspielig als nur ein einziger Ausfalltag eines verunfallten Arbeitnehmers.