Sicherheit am Arbeitsplatz ist Pflicht
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz festzustellen und entsprechend Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Geregelt wird das im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG von 1996). Das kann unter Umständen bedeuten, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen muss. Dazu können auch Sicherheitsschuhe gehören. Die sind vor allem dann vorgeschrieben, wenn am Arbeitsplatz eine Gefährdung der Füße droht, etwa durch herabfallende Gegenstände. Arbeitnehmende wiederum sind verpflichtet, die vorgeschriebene PSA auch anzuwenden, weil nicht nur Verletzungsgefahr droht, sondern auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erlöscht.
Sicherheitsschuhe zählen zur Persönlichen Schutzausrüstung
Überall da, wo die Füße der Beschäftigten einem Risiko ausgesetzt werden, müssen verbindlich Sicherheitsschuhe getragen werden. Welcher Art dieses Risiko ist und wie hoch die Gefahren für die Füße sind, das klärt die Gefährdungsbeurteilung. Diese Beurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben durch das ArbschG, die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“. Wenn der Arbeitgeber diese Beurteilung nicht selbst vornehmen will, kann er dies auch von Fachleuten durchführen lassen. Dabei wird jeder einzelne Arbeitsplatz untersucht und die Gefährdungspotenziale dokumentiert. Je nachdem, um was für eine Gefährdung es sich handelt, entscheidet sich, welche Schutzklasse beim Fußschutz zum Einsatz kommt.
Verschiedene Schutzklassen für unterschiedliche Gefährdungen
Die Firma ELTEN stellt vor allem Schuhe der Schutzklassen S1 bis S3 und S1P her, und zwar nach der europaweit gültigen Norm EN ISO 20345 für zertifizierten Fußschutz. Damit diese Norm auch eingehalten wird, überprüft ein unabhängiges Institut alle Modelle anhand baugleicher Muster und beurteilt sie abschließend. Erst wenn das geschehen ist, dürfen die Schuhe in Serie gehen und verkauft werden. Ein CE-Label, dass meistens an der Unterseite der Schuhlasche angebracht oder aufgedruckt ist, klärt über die Zertifizierung auf. So kann jeder Verbraucher selber erkennen, ob die Schuhe geprüft sind.
Schutzklasse S1PS
Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S1PS verfügen über die gleiche Ausstattung wie ein S1-Schuh, besitzen aber zusätzlich eine Zwischensohle aus Textil. Um die Kennzeichnung S1PS zu erhalten, muss bei dieser Zwischensohle der Widerstand gegen Durchstich mit einem Prüfnagel von 3 mm Stärke und 1100 Newton Druckstärke getestet werden.
Was bei diesen Schuhen nicht vorhanden ist, ist ein Schutz gegen Wasserdurchtritt oder Wasseraufnahme und sie sind auch nicht wasserdicht. Daher sind sie eher für trockene Einsatzbereiche geeignet. S1PS-Sicherheitsschuhe müssen folgende Grundanforderungen erfüllen: Zehenschutzkappe mit einem Energieaufnahmevermögen von 200 Joule > Geschlossener Fersenbereich > Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich > Antistatik > Grundprüfung Rutschhemmung auf Keramikfliese mit Seifenlösung > Widerstand gegen Durchstich
Mehr Schutz durch eine Zehenschutzkappe
S1PS-Sicherheitsschuhe müssen mit einer Schutzkappe für die Zehen ausgestattet sein. Diese ist im Vorderfußbereich eingefügt und schützt vor Verletzungen durch Stoß- oder Quetschunfälle. Diese Kappe kann aus ganz unterschiedlichen Materialien gefertigt sein. Es gibt die altbekannte Stahlkappe, daneben werden aber auch Kappen aus Kunststoffen, Aluminium oder anderen Verbundmaterialien verwendet. Hauptsache, sie schützen. Aber auch das wird geprüft: Dabei müssen sie einer Aufprallenergie von 200 Joule standhalten und eine Mindestresthöhe nach statischem Drucktest mit 15 Kilonewton aufweisen.
Geschlossener Fersenbereich plus Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
Wenn der Fersenbereich eines Schuhs geschlossen ist, können Verletzungen durch von hinten anstoßende Objekte vermindert werden, zugleich erhöht sich die Standsicherheit. Mit dem Energieaufnahmevermögen wird die Fähigkeit des Schuhs bezeichnet, beim Auftreffen der Ferse bei Stürzen die dabei auftretende Energie aufzufangen und Brüchen vorzubeugen. Ist beides gegeben erhöht sich die Sicherheit des Schuhträgers.
Antistatik schützt zusätzlich
Antistatik in Sicherheitsschuhen ist wichtig, um elektronisch empfindliche Bauteile zu schützen. Bewegt sich der Durchgangswiderstand zwischen einer Untergrenze von 100 Kiloohm und der Obergrenze von 1 Gigaohm, entspricht er damit der geltenden Norm kann als antistatisch bezeichnet werden. Die Untergrenze wurde definiert, um die Gefahr eines elektrischen Schlags durch elektrische Geräte oder spannungsführende Teile zu vermindern. Die Obergrenze wurde festgelegt, um eine Entzündung von entflammbaren Substanzen oder Dämpfen durch Funkenentladung zu verringern.
Widerstand gegen Durchstich
Überall da, wo die Gefahr besteht, in spitze oder scharfe Objekte hineinzutreten, ist die Anschaffung von Sicherheitsschuhen mit einer Zwischensohle notwendig, die Widerstand gegen Durchstich bietet. ELTEN hat verschiedene S1PS-Sicherheitsschuhe im Programm, die die nötigen Anforderungen an diese Schutzklasse erfüllen.
Zusatzanforderungen gehen über die Grundsatzanforderungen hinaus
Wer noch mehr Schutz für seine Füße will, sollte bei Sicherheitsschuhen darauf achten, ob sie bestimmte Zusatzanforderungen erfüllen. Dabei kann es sich um eine mit FO ausgewiesene Kraftstoffbeständigkeit handeln, um Schnittfestigkeit oder Schuhe mit einem Mittelfußschutz oder aber auch um Schuhe, die eine Überkappe für mehr Abriebbeständigkeit besitzen.