Sicherheitsschuhe S1

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Arbeitssicherheit hat gesetzliche Grundlagen

Nach dem deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG aus dem Jahr 1996) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Daher muss er diesen bei Bedarf unentgeltlich Persönliche Schutzausrüstung (PSA), unter anderem Sicherheitsschuhe, zur Verfügung stellen. Die Arbeitnehmer wiederum haben die Pflicht, die PSA auch zu benutzen. Nur dann ist ihr Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gewährleistet.

Sicherheitsschuhe sind Teil der PSA

Sicherheitsschuhe sind nicht nur Teil der PSA, sondern müssen bei der Arbeit überall dort getragen werden, wo Verletzungsrisiken der Füße durch gefährliche Gegenstände dies erfordern. Welche das sind, stellt der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte fachkundige Person für jeden Arbeitsplatz in einer Gefährdungsbeurteilung fest, wie sie im ArbschG, aber auch in der Betriebssicherheitsverordnung und in der DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ vorgeschrieben ist. Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden. Je nach Tätigkeit und Arbeitsumgebung ist das Verletzungspotenzial für die Füße sehr unterschiedlich. Entsprechend gibt es Sicherheitsschuhe in mehreren Schutzklassen.

Zertifizierung in allen Schutzklassen vorgeschrieben

ELTEN stellt vor allem Sicherheitsschuhe in den Schutzklassen S1 bis S3 und S1P her, die der europaweit gültigen Norm EN ISO 20345 für zertifizierten Sicherheitsschuhe entsprechen. Bevor die Schuhe in den Handel kommen dürfen, prüft ein unabhängiges Institut anhand von Mustern, ob sie die europaweit vorgeschriebenen Normen genauestens einhalten und ein entsprechendes Zertifikat tragen dürfen. Ein CE-Label an jedem zertifizierten Sicherheitsschuh – meist an der Unterseite der Lasche angebracht – gibt Auskunft.

Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S1

An Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S1 werden folgende Grundanforderungen gestellt:

> Zehenschutzkappe mit einem Energieaufnahmevermögen von 200 Joule > Geschlossener Fersenbereich > Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich > Antistatik > Kraftstoffbeständigkeit der Laufsohlen

S1-Sicherheitsschuhe, wie z.B. Sandalen oder gelochte Schuhe, sind eher für trockene Bereiche geeignet, da sie nicht – wie die der Schutzklassen S2 und S3 - gegen Wasserdurchtritt schützen. Sicherheitsschuhe S3 oder S1P erfüllen weitere Anforderungen wie z. B. Durchtritthemmung.

Die Zehenschutzkappe muss viel aushalten

Die wichtigste Anforderung dürfte die Zehenschutzkappe sein, früher als „Stahlkappe“ bekannt. Inzwischen werden dafür auch Materialien wie Kunststoff, Aluminium oder Verbundmaterialien verwendet. Sie bewahrt die Zehen des Schuhträgers vor Verletzungen durch umkippende oder herabfallende schwere Gegenstände. Beim Falltest muss die Kappe – egal bei welchem Modell und aus welchem Material – einer Prüfenergie von 200 Joule standhalten, beim statischen Drucktest 15 Kilonewton.

Geschlossener Fersenbereich und Energieaufnahme im Fersenbereich gegen Verletzungen

Der geschlossene Fersenbereich der Sicherheitsschuhe beugt Verletzungen durch anstoßende Gegenstände vor und verbessert die Standsicherheit. Das Energieaufnahmevermögen schützt bei Stürzen die Ferse während des Auftreffens. Beides trägt erheblich dazu bei, Unfall- und Verletzungsrisiken zu senken.

Antistatik mindert Gefahren

Kann bei Sicherheitsschuhen ein elektrischer Durchgangswiderstand im Bereich zwischen 100 Kiloohm und 1 Gigaohm gemessen werden, ist er antistatisch und entspricht damit der für zertifizierte Sicherheitsschuhe geltenden Norm für antistatisches Schuhwerk. Die Untergrenze von 100 Kiloohm wurde festgelegt, um die Gefahr eines elektrischen Schlags durch elektrische Geräte oder spannungsführende Teile zu minimieren. Die Obergrenze von 1 Gigaohm wurde definiert, um dem Risiko einer Entzündung von entflammbaren Substanzen oder Dämpfen durch Funkenentladung entgegenzuwirken.

Haltbarkeit der Laufsohle bei Kontakt mit Kraftstoffen

Die bisher genannten Eigenschaften tragen dazu bei, den Schuhträger so gut wie möglich zu schützen. Aber natürlich ist auch die Qualität des Schuhs selbst wichtig, denn er soll möglichst lange halten. Daher wird auch diese bei der Normprüfung ausführlichen Tests unterzogen. Unter anderem muss die Laufsohle gegen Kraftstoffe wie Diesel oder Benzin widerstandsfähig sein und muss bei Kontakten mit diesen Substanzen standhalten.

Mancher Sicherheitsschuh braucht noch mehr - Zusatzanforderungen

Neben den bereits genannten Grundanforderungen erfüllen viele Sicherheitsschuhe zudem Zusatzanforderungen wie z.B. Kälte- oder Wärmeisolation, eine gewisse Resistenz der Sohlen gegen Kontaktwärme, Schnittfestigkeit oder Mittelfußschutz. Für andere Anforderungen wie z.B. den Schutz gegen Tropfen geschmolzenen Metalls (Gießerstiefel), Schutz gegen handgeführte Kettensägen (Schnittschutzstiefel) oder Feuerwehrstiefel gibt es zudem gesonderte Normen. ELTEN stellt sehr viele Sicherheitsschuhe her, die ESD-fähig sind. Sie leiten die elektrostatische Aufladung des Trägers kontrolliert über den Schuh ab und schützen sensible elektronische Bauteile vor plötzlich auftretenden Entladungen. Der Beschäftigte spürt diese in vielen Fällen gar nicht, empfindliche Geräte können aber dadurch beschädigt oder unbrauchbar werden.

Was hat der Arbeitgeber vom Schutz seiner Beschäftigten?

Auch der Arbeitgeber profitiert, wenn seine Beschäftigten Sicherheitsschuhe tragen: Kann eine Verletzung dadurch verhindert oder gemildert werden, verursacht der Unfall keine bzw. weniger kosten- und personalintensiven Ausfallzeiten. Dabei dürfte der finanzielle Aufwand für ein Paar gute Sicherheitsschuhe weit unter den Kosten für nur einen Fehltag des betreffenden Arbeitnehmers liegen.